Anzeige des Todes

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde der verstorbenen Person
  • Ist die verstorbene Person verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners bzw. Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person
  • Falls zutreffend: Nachweis eines akademischen Grades
  • bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass 

Diese Dokumente und Urkunden geben Sie bitte jenem Bestattungsunternehmen, das sich auch um die Beerdigung der verstorbenen Person kümmert.

Hier können Sie auch die benötigten Sterbeurkunden (auch Internationale Sterbeurkunden) bestellen, die dann vom Standesamt ausgestellt werden. 

Gebühr pro Sterbeurkunde € 9,30.

 

Für die Verlassenschaftsabhandlung ist der zuständige öffentliche Notar als Gerichtskommissär zuständig.

 

 

Anzeige der Totgeburt 

  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes ggf. auch Heiratsurkunde und Auflösung der Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (Mutter)
  • bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass