Ehe / Eingetragene Partnerschaft

 

Folgende Unterlagen in Original werden benötigt: 

  • Geburtsurkunde (bzw. wenn nicht in Österreich geboren: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • Nachweis des Wohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
  • Falls zutreffend: Nachweis zur Führung eines akademischen Grades oder Standesbezeichnung
  • Falls zutreffend: Heiratsurkunde(n) der Vorehe(n) und die dazugehörigen Nachweise über deren Auflösung (Scheidungbeschlüsse oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftbestätigung, Sterbeurkunde)
  • Falls zutreffend: Bei gemeinsamen unehelichen Kindern auch die Geburtsurkunde mit eingetragenem Vater. Wenn dieser noch nicht in der Geburtsurkunde aufscheint, auch eine Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)

 

Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher und eventuell auch einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille (bitte anfragen).

Falls ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig welche Dokumente noch vorgelegt werden müssen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung etc.)

 

Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit / Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit (früher Aufgebot) als auch die Eheschließung / eingetragene Partnerschaft kann bei jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet vorgenommen werden.

 

Je nach Bedarf werden folgende Urkunden ausgestellt:

Heiratsurkunde

Internationale Heiratsurkunde

Heiratsurkunde nach der Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Ehefähigkeitszeugnis (bei Heirat im Ausland)

Teilauszug gem. § 58 PStG