Ehe / Eingetragene Partnerschaft
Folgende Unterlagen in Original werden benötigt:
Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher und eventuell auch einer
diplomatischen Beglaubigung oder Apostille (bitte anfragen).
Falls ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig welche Dokumente noch vorgelegt werden müssen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis,
Familienstandsbestätigung etc.)
Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit / Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit (früher Aufgebot) als auch die Eheschließung / eingetragene Partnerschaft kann bei jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Je nach Bedarf werden folgende Urkunden ausgestellt:
Heiratsurkunde
Internationale Heiratsurkunde
Heiratsurkunde nach der Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Ehefähigkeitszeugnis (bei Heirat im Ausland)
Teilauszug gem. § 58 PStG