Wenn ihr Kind zu Hause geboren wird, kommen Sie bitte innerhalb einer Woche mit der Anzeige der Geburt und den erforderlichen Unterlagen zu uns zum Standesamt.
Bei ehelichen Kindern
Bei unehelichen Kindern
Anerkennung der Vaterschaft
Bei Anerkennung der Vaterschaft hat der Vater persönlich zu erscheinen und die erforderlichen Unterlagen mitzubringen.
Gemeinsame Obsorge
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist allein die Mutter mit der Obsorge betraut.
Die Eltern können vor dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist.
Die Obsorgeerklärung ist bis zum 2. Geburtstag gebührenfrei. Die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge bei Gericht besteht weiter.
Gebühren
Im Rahmen der Erstbeurkundung werden 2 Geburtsurkunden gebührenfrei ausgestellt.
Später ausgestellte Urkunden sind mit € 9,30 gebührenpflichtig.